Investitionen in Erneuerbare Energien

Bürgerschaftliches Engagement treibt die Energiewende voran

Die investierenden Mitglieder der Energiegenossenschaft Windauf eG ermöglichen mit Ihren Geschäftsguthaben den Ausbau der Erneuerbaren Energien und partizipieren von deren Erfolg.
Derzeit sind keine weiteren Beteiligungsprojekte in der Planung und somit ist der Erwerb von Geschäftsanteilen an der Windauf eG aktuell nicht möglich.
Informieren Sie sich dennoch gerne auf dieser Seite über das Geschäftsmodell und den Erfolg der Windauf eG.
Wir benachrichtigen an dieser Stelle, wenn neue Beteiligungsprojekte in Vorbereitung sind.

 

Hier finden Sie alle Informationen aus "Aktuelles"

Über die Windauf eG

Erfahren Sie mehr über die Energiegenossenschaft Windauf eG

Aktiver Klimaschutz

Initiiert durch Mitglieder der Prokon Regenerative Energien eG engagiert sich die Energiegenossenschaft Windauf eG unmittelbar an konkreten Projekten zur Nutzung regenerativer Energien. Die Windauf eG betreibt direkt Windparks und Solaranlagen, die gemeinsam mit der Prokon eG projektiert und errichtet werden, und beteiligt sich an bereits errichteten Anlagen. Eine ausführlichere Beschreibung des Windauf-Konzepts finden Sie in unserer Informationsbroschüre [Download].

Nachhaltiges Engagement

Unterstützen Sie uns beim Ausbau der regenerativen Energieerzeugung und profitieren Sie von diesem verantwortungsvollen Einsatz durch eine investierende Mitgliedschaft in der Energiegenossenschaft Windauf eG. Bereits ab 2 Geschäftsanteilen à 500 Euro sind Sie mit dabei und können mit einer Mindestverzinsung ihres eingebrachten Geschäftsguthabens in Höhe von 2,5 % rechnen. Eine ausführlichere Beschreibung der Mitgliedschaft in der Windauf eG finden Sie in unserer Informationsbroschüre [Download].

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Informationen


Jahresabschlüsse


weitere Dokumente

Neuigkeiten zur Windauf eG
 

Save the Date: Generalversammlung am 18.06.2024

(22.03.2023) Die Generalversammlung der Windauf eG wird am 18. Juni 2024 als virtuellen Generalversammlung als elektronisch durchgeführte Versammlung ohne physische Präsenz der Mitglieder über einen Online-Versammlungsraum stattfinden. Die Einberufung erfolgt fristgemäß bis Mitte Mai 2024.

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Protokoll der Generalversammlung 2023

(29.06.2023) Windauf-Mitglieder finden die Niederschrift der Ordentlichen Generalversammlung der Energiegenossenschaft Windauf eG vom 1. Juni 2023 in Ihren Benutzerkonten im Windauf-Portal. Die PDF-Datei liegt unter „Dokumente zur Mitgliedschaft“ > „GV-Unterlagen“.

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Die Zinsauszahlung für das Geschäftsjahr 2022 erfolgt

(23.06.2023) 2022 war ein ruhiges, aber ertragreiches Jahr für die Energiegenossenschaft Windauf eG. Zwar konnte die Prokon Regenerative Energien eG drei neue Windparks errichten, entschied jedoch, diese in den Bestand der Prokon-Gruppe zu übernehmen. Somit ergaben sich für die Windauf eG keine neuen Beteiligungsmöglichkeiten.

Dank des guten Ertrags der Wind- und PV-Anlagen im Portfolio von 89 GWh und der hohen Erlöse, hat sich das Geschäftsguthaben der über 1.000 Mitglieder von fast 14 Mio. Euro sehr zufriedenstellend verzinst. Der Vorstand der Windauf eG entschied auf dieser Basis eine Zinszahlung in Höhe von 3 Prozent.

Den investierenden Mitgliedern wurde der jeweilige Zinsbetrag zum 22.06.2023 ausbezahlt. Sie finden Ihren persönlichen Auszahlungsbetrag ab sofort in der Zinsabrechnung in Ihrem Benutzerkonto auf www.windauf.de unter "Dokumente zur Mitgliedschaft" in der Kategorie "Ausschüttung/Steuern".

 
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Generalversammlung der Windauf eG 2023:
Konsolidierung und 3 Prozent Verzinsung

Weitere Zeichnungsphasen im laufenden Geschäftsjahr wahrscheinlich

(07.06.2023) Am 1. Juni 2023 fand die Generalversammlung der Windauf Energiegenossenschaft statt. Der Bilanzgewinn der Genossenschaft lag im Geschäftsjahr 2022 bei knapp 250.000 Euro. Die Generalversammlung stimmte dem Vorschlag der Verzinsung der Geschäftsguthaben in Höhe von drei Prozent zu, insgesamt 410.000 Euro. An der virtuellen Veranstaltung nahmen der fünfköpfige Aufsichtsrat, die beiden Vorstände Dr. Henning von Stechow und Andreas Neukirch, sowie 78 Mitglieder teil. „Nach einem insgesamt ruhigen Geschäftsjahr halten wir neue Zeichnungsphasen im Jahr 2023 für wahrscheinlich“, kündigte Henning von Stechow an.

Festigung einer jungen Genossenschaft
„Nachdem das Geschäftsguthaben im Jahr 2021 durch eine große Zeichnungsrunde um 70 Prozent gestiegen war, war das vergangene Geschäftsjahr unserer 3,5-jährigen Genossenschaft ruhig und von Ertrag gekennzeichnet“, erklärte Vorstand Henning von Stechow. Es fanden weder Zeichnungsphasen statt, noch wurden neue Projekte erworben. Entsprechend unverändert blieb 2022 das Geschäftsguthaben bei 13,7 Millionen Euro, die Zahl der Mitglieder blieb mit 1.074 Personen gleich.

Erträge und Verzinsung
Die wesentlichen Ertragsquellen der Windauf eG setzen sich zusammen aus Einspeisevergütungen der Photovoltaikanlagen im Eigenbestand der Genossenschaft (169.000 Euro) sowie Zinserträgen aus den Windparks (700.000 Euro). Der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr beläuft sich auf 681.500 Euro. Die Generalversammlung stimmte dem Vorschlag des Vorstandes zu, das Geschäftsguthaben der investierenden Mitglieder mit drei Prozent zu verzinsen, insgesamt mit 410.000 Euro. Der Bilanzgewinn der Genossenschaft beträgt danach rund 250.000 Euro und soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Das Finanzergebnis lag mit 700.000 Euro unter dem Vorjahresergebnis von 914.000 Euro. Der Jahresüberschuss 2022 wurde durch einen deutlich angestiegenen Steueraufwand von 681.000 Euro beeinflusst (2021: 138.000 Euro). Dies führte zu einem Jahresüberschuss von lediglich 12.000 Euro (2021: 660.000 Euro). „Der im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegene Steueraufwand in der Windauf eG resultiert aus der nach steuerlichen Vorschriften vorzunehmenden Hinzurechnung der Jahresüberschüsse der Windparkbeteiligungsgesellschaften“, erklärt der Windauf-Vorstand. „In den nächsten Jahren werden der Muttergesellschaft Windauf eG entsprechende Beteiligungserträge zufließen und die zukünftigen Jahresergebnisse verbessern.“

Kontinuität im Aufsichtsrat
Bei den turnusmäßigen Aufsichtsratswahlen ergaben sich keine personellen Änderungen. Die ordentlichen Mitglieder wählten erneut Johannes Kempmann, Erwin Diederich, Rainer Doemen und Bruno F. J. Simmler in den Aufsichtsrat der Windauf eG. Die investierenden Mitglieder wählten Petra Wildenhain als ihre Vertreterin in das Gremium. Petra Wildenhain übernimmt auch wieder den Vorsitz des Aufsichtsrates.

Erneuerbare-Energien-Anlagen der Windauf eG
Im Bestand der Windauf eG befinden sich Windenergieanlagen mit einer installierten Gesamtleistung von 36 Megawatt sowie Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 800 Kilowattpeak. Insgesamt erzeugen die Erneuerbare-Energien-Anlagen knapp 90 Millionen Kilowattstunden regenerativen Strom im Jahr. Mit dieser Menge können rechnerisch ca. 30.000 Haushalte versorgt werden. Durch die Anlagen konnte die Windauf eG im vergangenen Jahr 67.000 Tonnen CO2 einsparen.

Ausblick und weiterer Kurs
Der Vorstand betonte, dass der Fokus auch 2023 auf einem stabilen Wirtschaften läge. Erhalte die Erneuerbare- Energien-Branche jedoch noch im laufenden Jahr einen deutlichen Aufschwung, könne dies Chancen für die Windauf eG beinhalten. Deshalb halte man weitere Zeichnungsphasen und zusätzliche Projekte für wahrscheinlich.

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Jahresabschluss 2022 – Ergebnisse weit über Plan

(16.05.2023) Mitglieder der Windauf eG finden den Jahresabschluss 2022 ihrer Genossenschaft in den Benutzerkonten zur Vorbereitung auf die Generalversammlung. Erst nach der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Versammlung wird das Dokument auf der Windauf-Website in der Infothek veröffentlicht.

Fest steht jedoch schon, dass die Energiegenossenschaft Windauf eG im Geschäftsjahr 2022 einen Bilanzgewinn von 248.687,16 EUR erwirtschaftet hat. Das sind rund 400 TEUR weniger als im Geschäftsjahr 2021. Der Grund liegt in einem deutlich angestiegenen Steueraufwand, der wiederum auf den hohen Jahresüberschuss durch gestiegene Stromerlöse zurückzuführen ist. Die Aufsichtsratsvorsitzende Petra Wildenhain erklärt dazu: „Das Geschäftsjahr 2022 der Windauf eG war wie für alle stromerzeugenden Unternehmen beeinflusst von einer nie dagewesenen explosionsartigen Entwicklung der Strompreise. Neben den höheren Einspeisevergütungen für die direkt betriebenen Solarparks haben die Windparks, an denen die Windauf eG jeweils zu 80,1% beteiligt ist, 2022 insgesamt einen um rd. 3 Mio. EUR höheren Jahresüberschuss erzielt als geplant. Der im Vorjahresvergleich deutlich angestiegene Steueraufwand resultiert aus der nach steuerlichen Vorschriften vorzunehmenden Hinzurechnung der Jahresüberschüsse der Windparkbeteiligungsgesellschaften.“ Und sie stellt in Aussicht: „Dies wird in den nächsten Jahren im Rahmen der Regelungen der Finanzierungsverträge zu weit höheren Beteiligungserträgen führen, da diese höheren Gewinne an die Windauf eG ausgeschüttet werden können und damit wiederum die wirtschaftliche Solidität und Zahlungskraft der Windauf eG weiter erhöhen.“

Keinen negativen Einfluss hat dieser Sachverhalt für die aktuelle Verzinsung der Geschäftsguthaben der investierenden Mitglieder. Petra Wildenhain: „Im Rahmen des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2022 erfolgt eine Verzinsung der Geschäftsguthaben in Höhe von 3%, die ausschließlich den investierenden Mitgliedern zukommt und dem in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Nr. 13 für das Geschäftsjahr ausgewiesenen Betrag von 410.385,00 EUR entspricht."

 
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Einladung zur „virtuellen“ Generalversammlung 2023

(03.05.2023) Liebe Mitglieder,

wir laden Sie herzlich ein zur

Ordentlichen Generalversammlung 2023 der Energiegenossenschaft Windauf eG am Donnerstag, den 01.06.2022, um 14:00 Uhr (MESZ),
 

auf Beschluss des Vorstands gemäß § 28, Abs. 3, Satz 1 als elektronisch durchgeführte Versammlung ohne physische Präsenz der Mitglieder über einen Online-Versammlungsraum (Einlass ist ab 13:00 Uhr möglich).

Anmeldung und Zugang

Die Teilnahme an der virtuellen Generalversammlung erfolgt über das BetterSmart-Portal für die Generalversammlung 2023. Sie können sich bereits jetzt schon anmelden, abmelden oder eine Vertretung ankündigen. Rufen Sie zur Anmeldung bzw. für den Akkreditierungsprozess bitte die Internetseite windauf.better-orange.de auf. Fordern Sie sich dort mit Hilfe der "Passwort anfordern"-Funktion Ihre Zugangsdaten an. Sie benötigen dafür Ihre Mitgliedsnummer und Ihr Geburtsdatum.

Alle Unterlagen

Die vollständige Einladung nebst Tagesordnung, Link zur Anmeldung und Hinweisen zur Teilnahme und Durchführung finden Sie als PDF in Ihrem Benutzerkonto unter www.windauf.de im Bereich "Dokumente zur Mitgliedschaft" -> "GV-Unterlagen".

Lesen Sie sich bitte die zur Verfügung gestellten Informationen aufmerksam durch und beachten Sie insbesondere Fristen bzw. Termine und dass Sie rechtzeitig über alle Zugangsdaten oder Unterlagen verfügen.

Wenn Sie Fragen haben, steht Ihnen unsere Mitgliederbetreuung telefonisch unter 0800 4 888 555 oder per E-Mail unter info@windauf.de gern zur Verfügung.

Tagesordnung zur Generalversammlung 2023 der Windauf eG

 
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Sonne sticht Wind: Gute Erträge für die Projekte der Windauf eG

(16.11.2022) Sonnige Aussichten für die Photovoltaik-Projekte der Energiegenossenschaft Windauf eG. Die beiden Dachanlagen auf den landwirtschaftlich genutzten Gebäuden in Emsbüren und Twist konnten in den ersten drei Quartalen gute Ergebnisse einfahren. Insgesamt liegt der Planerreichungsgrad über die Monate Januar bis September 2022 bei 105,2 % (Emsbüren) und 106,5 % (Twist). Die Monate Februar und März sowie Juli bis September konnten dabei überdurchschnittliche Ergebnisse vorweisen. Insgesamt produzierten beide Anlagen bis September fast 700 MWh CO2-freie Energie.

Die Windverhältnisse waren bisher leider insgesamt eher unbefriedigend. Ein toller Februar und guter April konnten die eher windstilleren Monate nicht ausgleichen. Im Schnitt kommt die Windauf eG für alle drei Windparks auf einen Windertrag von knapp 70 % zum eigentlichen Plan. Aufgrund der Preisentwicklung an den Strommärkten ist dennoch mit einem guten Ertragsergebnis für alle Windauf-Projekte zu rechnen. Insgesamt über alle Projekte liegt das Ertragsniveau bei 101 % des Planerreichungsgrads.

Eine weitere Zeichnungsphase ist derzeit nicht geplant. Mit den vorhandenen Projekten ist die Leistungsfähigkeit der Windauf eG gesichert, um eine durchschnittliche Rendite von 3 % p.a. für die Mitglieder der Windauf und deren Geschäftsguthaben zu erwirtschaften.

Die aktuellen Ertragswerte für die Quartale 1 bis 3/2022 finden Sie in den Projektporträts.

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Protokoll der Generalversammlung 2022

(27.06.2022) Windauf-Mitglieder finden die Niederschrift der Ordentlichen Generalversammlung der Energiegenossenschaft Windauf eG in Ihren Benutzerkonten im Windauf-Portal. Die PDF-Datei liegt unter „Dokumente zur Mitgliedschaft“ > „GV-Unterlagen“.

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Jahresabschluss 2021 festgestellt und veröffentlicht

(03.06.2022) Nachdem die Generalversammlung den Jahresabschluss 2021 der Energiegenossenschaft Windauf eG festgestellt hat, kann dieser nun für alle Interessierten veröffentlicht werden. Sie finden den Jahresabschluss in der Rubrik „Infothek“ zum Download.

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Generalversammlung der Windauf eG:
Steigerung des Geschäftsguthabens um 70 Prozent, Zinszahlung von 2,5 Prozent an die Mitglieder

(02.06.2022) Am 1. Juni 2022 fand die dritte Generalversammlung der Windauf eG in virtueller Form statt. Die Vorstände der Genossenschaft, Dr. Henning von Stechow und Andreas Neukirch, erläuterten die Entwicklung der Geschäftszahlen und gaben einen Ausblick auf 2022.

Das Geschäftsguthaben der Windauf eG stieg 2021 um 70 Prozent auf insgesamt 13,7 Millionen Euro, die Zahl der Mitglieder erhöhte sich durch die bisher größte Zeichnungsrunde im vergangenen Jahr um 280 auf insgesamt 1.074. Das Finanzergebnis stieg um 23 Prozent auf 914.000 Euro. Trotz eines insgesamt schwachen Windjahrs erwirtschaftete die Genossenschaft einen Jahresüberschuss von 660.000 Euro und liegt damit fast 50 Prozent über dem Vorjahr und über ihrem Planungsziel.

Wichtigste Ertragsquellen sind die Einspeisevergütungen aus den Photovoltaikanlagen und die Zinserträge aus den Windparks. Der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr beträgt rund 270.000 Euro. Der Vorstand schlug vor, den investierenden Mitgliedern die versprochene Verzinsung von 2,5 Prozent auszubezahlen, insgesamt fast 202.000 Euro. Der Bilanzgewinn beträgt dadurch rund 681.000 Euro. Dieser soll auf neue Rechnung vorgetragen werden, um durch das zusätzliche Kapitalpolster die junge Genossenschaft weiter aufbauen zu können, so der Vorschlag des Vorstands. Während der Generaldebatte führte der Vorstand seine Beweggründe dafür weiter aus. Beispielsweise habe das vergangene Jahr gezeigt, wie volatil die Branche sei.

Mitgliederbeschlüsse: Gewinnverwendung und Satzungsänderung

An der Mitgliederversammlung nahmen 42 investierende Mitglieder sowie zehn ordentliche und somit stimmberechtigte Mitglieder teil. Vorstand und Aufsichtsrat wurden von den Mitgliedern einstimmig entlastet. Die Gewinnverwendung laut Vorschlag der Vorstände sowie eine Satzungsänderung zur Durchführung zukünftiger Generalversammlungen im virtuellen Format wurden mit herausragender Mehrheit der Stimmen beschlossen.

Ausblick auf 2022

In den ersten Monaten des laufenden Jahres erreichten alle Anlagen der Windauf eG ihre Planziele oder übertrafen diese deutlich. Alle Windenergieanlagen waren mit rund 99 Prozent hervorragend technisch verfügbar. Derzeit plant der Vorstand kein weiteres schnelles Wachstum der Genossenschaft, um das Geschäft weiterhin stabil und vorhersehbar zu halten. Das Versprechen einer langfristigen Verzinsung von 2,5 Prozent kann mit den aktuellen Projekten gehalten werden. Sollte die Energiewende durch politische Weichenstellungen wieder Schwung bekommen, könnten sich für die Windauf eG zusätzliche Chancen ergeben, für welche die Genossenschaft optimal aufgestellt ist.

Die Niederschrift der Versammlung ist zeitnah in den Benutzerkonten abrufbar. Weitere Unterlagen gibt es in der Rubrik Infothek und auf der Internetseite.

Windauf-GV_2022

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Weitere Informationen finden Sie in unserem Archiv.
 
 
 
 

Photovoltaik und Windenergie von der Windauf eG

Erfahren Sie mehr über unsere Projekte

Photovoltaik-Anlage Emsbüren

Die Windauf eG hat die PV-Anlage zum 31.12.2019 komplett von der Prokon eG übernommen und betreibt diese weiter.

Lage:
Dachfläche von 4 Industriegebäuden - 48488 Emsbüren (Niedersachsen)
Leistung:
Installierte Gesamtleistung: 502,88 kWp
Einstrahlung:
Die mittlere Jahressumme der Globalstrahlung am Standort Emsbüren beträgt 897 kWh/kWp
Kalkulierte Stromproduktion:
ca. 450 kWh p.a.
Anzahl der installierten Module:
1.796 Stück
Erträge nach EEG:
111,2 €/MWh
Kalkulierter jährlicher Umsatz:
ca. 50 T € in 2019 (Degradation i.H.v. 0,3% p.a. berücksichtigt)
Inbetriebnahme:
September 2018
Gesamtertrag 2020:
450 MWh
Gesamtertrag 2021:
416 MWh
Gesamtertrag 2022: 
480 MWh
Gesamtertrag 2023: 
419 MWh

Photovoltaik-Anlage Twist

Die Windauf eG hat die PV-Anlage zum 31.12.2019 komplett von der Prokon eG übernommen und betreibt diese weiter.

Projekt:
Twist
Lage:
Dachfläche eines landwirtschaftlich genutzten Gebäudes - 49767 Twist (Niedersachsen)
Leistung:
Installierte Gesamtleistung: 302,40 kWp
Einstrahlung:
Die mittlere Jahressumme der Globalstrahlung am Standort Twist beträgt 900 kWh/kWp
Kalkulierte Stromproduktion:
ca. 270 kWh p.a.
Anzahl der installierten Module:
1.080 Stück
Erträge nach EEG:
111,9 €/MWh
Kalkulierter jährlicher Umsatz:
ca. 30 T € in 2019 (Degradation i.H.v. 0,3% p.a. berücksichtigt)
Inbetriebnahme:
Oktober 2018
Gesamtertrag 2020:
271 MWh
Gesamtertrag 2021:
259 MWh
Gesamtertrag 2022:
292 MWh
Gesamtertrag 2023:
261 MWh

Windpark Langwieden

Die Windauf eG beteiligt sich mit einem Nachrangdarlehen an der Finanzierung des Windparks Langwieden mit vier Windenergieanlagen und einer Gesamtleistung von 13,2 MW in Rheinland-Pfalz.

Standort:
Rheinland-Pfalz, Landkreis Kaiserslautern
WEA:
4 x Vestas V112 3.3 MW − Nabenhöhe 140m
Gesamtnennleistung:
13,2 MW
Inbetriebnahme:
3 WEA sind im Juni 2019 in Betrieb gegangen, die geplante Inbetriebnahme der 4. WEA ist Ende März 2020 in Betrieb gegangen
Betreibergesellschaft:
Bürgerenergie Windpark Langwieden GmbH & Co. KG
Prognostizierte jährliche Brutto-Stromerzeugung:
ca. 35,3 GWh
Prognostizierter Netto-Jahresenergieertrag (P60)
ca. 29,4 GWh
Kalkulierte Einspeisevergütung:
65,60 €/MWh
Kalkulierter jährlicher Umsatz:
ca. 1,93 Mio. €
Gesamtertrag 2020:
29,1 GWh
Gesamtertrag 2021:
25,3 GWh
Gesamtertrag 2022:
27,7 GWh
Gesamtertrag 2023:
37.491 GWh

Windpark Sembten II

Die Windauf eG hat zum 01.10.2020 80,1 % der Anteile an der Betreibergesellschaft des Windparks Sembten II (4 Windenergieanlagen und 14,4 MW Gesamtleistung) übernommen.

Standort:
Brandenburg, Landkreis Spree-Neiße
WEA:
4 x Vestas V126 3.6 MW − Nabenhöhe 137m
Gesamtnennleistung:
14,4 MW
Inbetriebnahme:
Juli 2019
Betreibergesellschaft:
PROKON Windpark Sembten II GmbH & Co. KG
Ertragsgutachten:
Deutsche WindGuard Consulting GmbH, UL International GmbH, anemos GmbH
Prognostizierte jährliche Brutto-Stromerzeugung:
ca. 39,9 GWh
Prognostizierter Netto-Jahresenergieertrag (P60)
ca. 33,2 GWh
Kalkulierte Einspeisevergütung:
80,40 €/MWh
Kalkulierter jährlicher Umsatz:
ca. 2,67 Mio. €
Gesamtertrag 2020:
36,8 GWh
Gesamtertrag 2021:
32,5 GWh
Gesamtertrag 2022:
35,9 GWh
Gesamtertrag 2023:
36,293 GWh

Windpark Oldendorf (ehm. Ottenbüttel-Westermühlen)

Die Windauf eG ist mit 80,1 % der Anteile an der Betreibergesellschaft des Windparks Oldendorf beteiligt.

Standort:
Schleswig-Holstein, Gemeinde Oldendorf, Landkreis Steinburg
WEA:
1 x Vestas V150 4,2 MW − Nabenhöhe 125m
1 x Vestas 136 4,2 MW − Nabenhöhe 112m
Gesamtnennleistung:
8,4 MW
Inbetriebnahme:
Dezember 2020
Betreibergesellschaft:
Prokon Windpark Oldendorf GmbH & Co. KG
Prognostizierte jährliche Brutto-Stromerzeugung:
ca. 30,4 GWh
Prognostizierter Netto-Jahresenergieertrag (P60)
ca. 26,3 GWh
Kalkulierte Einspeisevergütung:
64,5 €/MWh
Kalkulierter jährlicher Umsatz:
ca. 1,7 Mio. €
Gesamtertrag 2021:
16,9 GWh
Gesamtertrag 2022:
24,650 GWh
Gesamtertrag 2023:
26,4777 GWh
 

In drei Schritten Mitglied der Genossenschaft werden

Einfach online registrieren und beitreten

1.
Online registrieren und Anteile zeichnen
2.
Mitgliedsantrag unterzeichnen und einschicken
3.
Nach Annahme Geldbetrag überweisen
 

Infos (FAQs)

Sie haben Fragen zur Energiegenossenschaft Windauf eG, Erneuerbare Energie oder zu unserer Plattform? Hier finden Sie Antworten.

Allgemeines

Worin besteht der Zweck der Windauf eG?

Die Energiegenossenschaft Windauf eG möchte insbesondere den Mitgliedern der Prokon eG, aber auch anderen interessierten Bürgern und Unternehmen eine Grundlage dafür schaffen, durch eigene Initiative einen direkten Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und die Energiewende zu unterstützen. Die Windauf eG arbeitet dabei in enger Kooperation mit der Prokon eG zusammen. Die Windauf eG beabsichtigt, Windparks und Photovoltaikanlagen zu betreiben sowie bereits errichtete Windparks oder schon in Betrieb befindliche Photovoltaik-Anlagen zu erwerben bzw. sich zu beteiligen.

Ist die Prokon eG an der Windauf eG beteiligt?

Die Prokon eG ist investierendes Mitglied der Windauf eG geworden.  

Was ist eine eingetragene Genossenschaft (eG)?

Die Gesellschaftsform der eingetragenen Genossenschaft ist eine Vereinigung bzw. ein Zusammenschluss mehrerer Personen mit dem Ziel, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb den Einzelnen wirtschaftlich zu fördern.

Wie ist die Haftung der Genossenschaft geregelt?

Die eingetragene Genossenschaft ist haftungsbeschränkt auf die Summe des Geschäftsguthabens. Eine Nachschusspflicht für die Mitglieder ist in der Satzung ausgeschlossen.

Wie kann ich Kontakt mit der Windauf eG aufnehmen?

Nutzen Sie dazu bitte unser Kontaktformular. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Mitgliedschaft

Wer kann investierendes Mitglied werden?

Investierendes Mitglied der Windauf eG können natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts werden, soweit sie die satzungsgemäßen Voraussetzungen erfüllen.

Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Bei Minderjährigen ist jedoch die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

Die Aufnahme von Ehepaaren als gemeinschaftliches Mitglied ist nicht möglich. Entscheiden Sie sich daher, wer von Ihnen beiden die investierende Mitgliedschaft erwerben möchte. Selbstverständlich können auch beide Eheleute jeweils einzeln Mitglied werden.

Wie kann ich investierendes Mitglied werden?

Investierendes Mitglied werden Sie ganz einfach über unser Online-Portal. Sie benötigen dafür lediglich eine eigene gültige E-Mail-Adresse. Klicken Sie einfach auf „Jetzt Mitglied werden“ oder „Login“, registrieren Sie sich. Nehmen Sie anschließend die Zeichnung der Mitgliedschaft vor. Mit dem Beitritt sind mindestens zwei Geschäftsanteile (2x 500 Euro) an der Windauf eG zu übernehmen. Sie erhalten nach Abschluss der Zeichnung eine E-Mail mit den Vertragsunterlagen und Informationen zum weiteren Ablauf.

Damit Sie als investierendes Mitglied in die Windauf eG aufgenommen werden können, senden Sie der Genossenschaft die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung im Original auf dem Postweg an:

Energiegenossenschaft Windauf eG
Kirchhoffstraße 3
25524 Itzehoe

Nach dem Eingang Ihrer Beitrittserklärung und deren Prüfung, muss der Aufsichtsrat Ihrer Aufnahme als investierendes Mitglied durch Gegenzeichnung der Beitrittserklärung zustimmen. Sodann erhalten Sie von uns eine Aufforderung zur Zahlung Ihrer gezeichneten Geschäftsanteile.

Mit dem vollständigen Eingang Ihrer Zahlung auf die gezeichneten Geschäftsanteile ist Ihre Mitgliedschaft dann zugelassen.

Gibt es einen Mindestanlagebetrag zum Erwerb der Mitgliedschaft?

Für die Aufnahme als investierendes Mitglied sind mindestens 2 Geschäftsanteile á 500 Euro (1.000 Euro) zu übernehmen. Nach oben hin gibt es keine Grenze.

Wie sicher ist mein Geld?

Wenn Sie Genossenschaftsanteile zeichnen, beteiligen Sie sich an einem Unternehmen. Sie haften demnach mit der Summe, die Sie eingelegt haben. Sollte die Genossenschaft wirtschaftlich nicht erfolgreich sein, kann dies im schlimmsten Fall den vollständigen Verlust Ihres eingezahlten Geschäftsguthabens bedeuten. Von allen Unternehmensformen weist die Genossenschaft jedoch die geringste Insolvenzquote auf.

Benötige ich ein Bank-Depot, wenn ich Mitglied werde?

Nein. Sie erhalten eine gegengezeichnete Beitrittserklärung, die Ihre Mitgliedschaft und die Anzahl der erworbenen Genossenschaftsanteile bestätigt.

Ich bin schon Mitglied und möchte weitere Genossenschaftsanteile zeichnen – wie geht das?

Für weitere Genossenschaftsanteile zu einer bestehenden Mitgliedschaft ist im Online Portal der Genossenschaft ein neuer Antrag (erneute Zeichnung) über die zusätzlichen Genossenschaftsanteile zu stellen. Der Vorstand entscheidet über die Zulassung der weiteren Genossenschaftsanteile.

Welche Vorteile habe ich als investierendes Mitglied der Windauf eG?

Als investierendes Mitglied der Genossenschaft unterstützen Sie aktiv die Energiewende und den Klimaschutz.

Die Geschäftsguthaben der investierenden Mitglieder werden mit mindestens 2,5 % p.a. verzinst. § 21 a GenG ist zu beachten. Die vereinbarte Verzinsung der Geschäftsguthaben wird vorrangig gezahlt. Erst wenn nach der Verzinsung der Geschäftsguthaben noch ein weiterer zu verteilender Gewinn verbleibt, kann dieser für die Zahlung einer Dividende verwendet werden, wenn dies vom Vorstand vorgeschlagen und von der Generalversammlung beschlossen wird. Der Zinsanspruch gibt den investierenden Mitgliedern damit einen im Rahmen der Beschränkungen des § 21a GenG vorrangigen Anspruch auf Auszahlung. Dieser Anspruch auf die Verzinsung ist unabhängig von der Ausschüttung einer Dividende aber abhängig vom Ergebnis des Geschäftsjahres.

Welche Rechte habe ich als investierendes Mitglied?

Als investierendes Mitglied haben Sie das Recht, nach Maßgabe des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an der Gestaltung der Genossenschaft mitzuwirken. Insbesondere haben die investierenden Mitglieder das Recht an der Generalversammlung teilzunehmen, Anträge für die Tagesordnung einzureichen und sich an der Generaldebatte zu beteiligen. Sie haben das Recht ein Mitglied des Aufsichtsrates zu wählen; ansonsten haben Sie kein Stimmrecht.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft und bei Wirksamwerden einer Kündigung einzelner Geschäftsanteile haben Sie einen Anspruch auf Auszahlung des Geschäftsguthabens, das sogenannte Auseinandersetzungsguthaben. Auf die Rücklagen oder das sonstige Vermögen der Genossenschaft haben Sie keinen Anspruch.

Die Geschäftsguthaben der investierenden Mitglieder werden mit mindestens 2,5 % p.a. verzinst. § 21 a GenG ist zu beachten. Die vereinbarte Verzinsung der Geschäftsguthaben wird vorrangig gezahlt. Erst wenn nach der Verzinsung der Geschäftsguthaben noch ein weiterer zu verteilender Gewinn verbleibt, kann dieser für die Zahlung einer Dividende verwendet werden, wenn dies vom Vorstand vorgeschlagen und von der Generalversammlung beschlossen wird. Der Zinsanspruch gibt den investierenden Mitgliedern damit einen im Rahmen der Beschränkungen des § 21a GenG vorrangigen Anspruch auf Auszahlung. Dieser Anspruch auf die Verzinsung ist unabhängig von der Ausschüttung einer Dividende aber abhängig vom Ergebnis des Geschäftsjahres.

Welche Pflichten habe ich als investierendes Mitglied?

Als investierendes Mitglied haben Sie die Pflicht das Interesse der Genossenschaft zu wahren. Die Einzahlungen auf übernommene Geschäftsanteile sind zu leisten. Rundschreiben und sonstige Informationen der Genossenschaft gegenüber Außenstehenden sind vertraulich zu behandeln. Der Genossenschaft sind alle Änderungen, z.B. der Anschrift oder E-Mail-Adresse sowie der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse mitzuteilen. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) können Sie Ihrerseits direkt bequem über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal der Genossenschaft selbst durchführen.

Investierende Mitglieder haben die Pflicht den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und den Beschlüssen der Generalversammlung nachzukommen.

Welche Kündigungsfrist habe ich bei meiner Mitgliedschaft?

Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres (31.12.) unter Einhaltung einer Frist von 5 Jahren kündigen. Die Kündigung ist unterschrieben im Original bei der Genossenschaft schriftlich einzureichen.

Wann erfolgt die Rückzahlung meines Geschäftsguthabens nach Beendigung der Mitgliedschaft in der Windauf eG?

Scheidet ein Mitglied aus, hat es Anspruch auf die Auszahlung seines Geschäftsguthabens. Die Auszahlung des Geschäftsguthabens in Form des Auseinandersetzungsguthabens erfolgt gemäß den Bestimmungen der Satzung (§12) – grundsätzlich binnen 6 Monaten nach dem Ausscheiden aus der Genossenschaft. Für die Höhe des Auseinandersetzungsguthabens ist der festgestellte Jahresabschluss des Geschäftsjahres maßgebend, in welchem Ihre Mitgliedschaft endet.

Was passiert im Todesfall eines Mitglieds?

Mit dem Tod scheidet ein Mitglied aus; seine Mitgliedschaft geht auf den oder die Erben über.

Die Mitgliedschaft des Erben endet nicht mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, sondern wird fortgesetzt, wenn der Erbe die zum Erwerb erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Wird der Erblasser durch mehrere Erben beerbt, endet die Mitgliedschaft mit dem Schluss des auf den Erbfall folgenden Geschäftsjahres, wenn sie nicht bis zu diesem Zeitpunkt einem Miterben überlassen wird. Die Überlassung ist wirksam mit Eintragung des Miterben in die Mitgliederliste; zu diesem Zweck muss die Überlassung von den Miterben rechtzeitig schriftlich dem Vorstand angezeigt werden. Der Miterbe muss zum Zeitpunkt der Überlassung die vorstehenden persönlichen Voraussetzungen erfüllen.

Kann ich mein Geschäftsguthaben an eine andere Person übertragen?

Eine Übertragung des Geschäftsguthabens an Dritte ist grundsätzlich möglich. Wenn Sie eine Übertragung Ihres Geschäftsguthabens in Erwägung ziehen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Windauf eG.

Muss ich den Erwerb von Genossenschaftsanteilen in meiner Steuererklärung berücksichtigen?

Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, die die Genossenschaftsanteile im Privatvermögen hält.

Wie ist die steuerliche Behandlung von Gewinnausschüttungen im Zusammenhang mit meiner Mitgliedschaft in der Windauf eG?

Nachfolgende Hinweise gelten für unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen, welche die Genossenschaftsanteile im Privatvermögen halten.

Für die investierenden Mitglieder besteht die Möglichkeit Gewinnausschüttungen (Verzinsung, Dividende) von der Windauf eG zu erhalten. Sowohl bei der Verzinsung als auch bei der Dividende handelt es sich um Gewinnausschüttungen, die als Kapitalerträge im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG gelten. Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich mit dem gesonderten Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen mit 25 v.H. zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, wobei individuell die Günstigerprüfung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung beantragt werden kann, wenn sich ein persönlich niedrigerer (Grenz)-Steuersatz von weniger als 25 v.H. ergibt. Ferner sind weitere Sachverhalte denkbar, bei denen die Angabe der Kapitalerträge in der Steuererklärung zu empfehlen ist. Da die Besteuerung von den individuellen Verhältnissen des Steuerpflichtigen abhängig ist, wird die Beratung durch einen Steuerberater empfohlen.

Bei Ausschüttung dieser Erträge ist die Windauf eG als auszahlende Genossenschaft verpflichtet einen Einbehalt der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 v.H. zuzüglich Solidaritätszuschlag (d.h. 5,5 % der Kapitalertragsteuer) und ggf. Kirchensteuer (8 % oder 9 % der Kapitalertragsteuer) vorzunehmen. Daraus ergibt sich ein Einbehalt ohne Kirchensteuer von 26,38 % und inkl. Kirchensteuer von 27,82 % (bei 8 % KiSt) bzw. 28,0 % (bei 9 % KiSt), da im Fall einer Kirchensteuerpflicht die Kapitalertragsteuer sich um 25 % der auf die Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer ermäßigt.

De facto wird durch diesen Steuereinbehalt bereits eine Versteuerung an der Quelle mit dem maximal möglichen Steuersatz vorgenommen. Die Besteuerung erfolgt im Privatvermögen nach dem Zuflussprinzip des § 11 EStG. Durch die direkte Abführung der Kapitalertragsteuer durch die Genossenschaft ist die Steuerbelastung der Erträge grundsätzlich abgegolten (Abgeltungsteuer)

Bekomme ich von der Windauf eG eine Steuerbescheinigung für die ausgeschütteten Erträge für meine Unterlagen bzw. für meine Steuererklärung?

Sie erhalten als Mitglied eine Steuerbescheinigung, in der Ihre Erträge und die an das Finanzamt abgeführten pauschalen Steuerbeträge aufgeführt sind. Diese können Sie Ihrer Steuererklärung beifügen. Die Bereitstellung der Steuerbescheinigung erfolgt hierbei jeweils am Jahresende bzw. Jahresanfang des folgenden Kalenderjahres. Sie können diese Steuerbescheinigung in Ihrem persönlichen Zugang unseres Online-Portals einsehen, herunterladen und ausdrucken.

Kann ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung bei der Windauf eG zur Steuerfreistellung etwaiger Erträge einreichen?

Ja. Wenn Sie Besitzer/in einer gültigen Nichtveranlagungsbescheinigung sind, können Sie diese per Post und im Original bei der Windauf eG einreichen.

Kann ich einen Freistellungsauftrag bei der Windauf eG zur steuerlichen Berücksichtigung etwaiger Erträge einreichen?

Die Windauf eG nimmt Freistellungsaufträge entgegen, die nach amtlich vorgeschriebenem Muster erteilt werden. Ein entsprechendes Musterformular finden Sie hier zum [Download]. Sie können sich dieses Formular gern ausdrucken und uns gut lesbar ausgefüllt und unterschrieben per Post zu senden.

Die Einreichung eines Freistellungsauftrages ist selbstverständlich freiwillig und nicht zwingend erforderlich. Als Nicht-Bank-Organisation ist die Verwaltung dieser Bescheinigungen mit erheblichem Aufwand und damit Kosten für die Genossenschaft verbunden.

Die Erträge und der daraus resultierende Steuerabzug kann selbstverständlich auch von jedem Mitglied im Rahmen seiner persönlichen Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Was ist zu beachten, wenn ich meinen Freistellungsauftrag bei der Windauf eG ändern oder löschen möchte?

Jede Änderung eines bereits erteilten Freistellungsauftrages muss nach amtlich vorgeschriebenem Muster vorgenommen werden und ersetzt den bereits erteilten Freistellungsauftrag. Ein entsprechendes Musterformular finden Sie hier [Download]. Sie können sich dieses Formular gern ausdrucken und uns gut lesbar ausgefüllt und unterschrieben per Post zu senden.

Portalonline

Wozu dient das Online-Portal?

Das Portal ist ein komfortables Hilfsmittel zur Zeichnung und Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft und damit Ihrer Genossenschaftsanteile. Es bietet folgende Services:

  • Registrierung der persönlichen Daten, Online-Zeichnung von Genossenschaftsanteilen
  • Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Dividenden-Ausschüttungen
  • Bereitstellung von Informationen und Steuerbescheinigungen
  • Einfache Verwaltung der Mitglieder

 
Dabei entspricht das Portal selbstverständlich den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein selbst vergebenes Passwort, wobei Ihnen diese Zugangsdaten direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten im Portal zugewiesen werden. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) können Sie Ihrerseits direkt bequem über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal der Genossenschaft selbst durchführen.

Die Entscheidung für das Online-Portal erfolgte auch und im Wesentlichen aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Es bietet eine Möglichkeit der Mitgliederverwaltung bei höchster Kosteneffizienz.

Wo werden meine Daten gespeichert? Stehen diese auch anderen zur Verfügung?

Wir halten uns strikt an das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutzgrundverordnung. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch die Genossenschaft oder von der Genossenschaft beauftragte Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt. Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite.

Wie ist die Datensicherheit geregelt?

Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:

Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung Ihrer Beteiligung. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart den Nutzern auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.

Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Passwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir haben die Sicherheitslatte höher gelegt: Ein gutes Passwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens 1 Zahl, mindestens 1 Sonderzeichen, mindestens 1 Großbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Passwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir sog. Brute-Force Attacken ins Leere laufen, die ein Passwort durch Erraten ausspionieren.

Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versiegeln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressenleiste des Browsers.

Schlüssel Nr. 4 – Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert.

Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Passwort und Kontonummer, werden mit einer 256 Bit Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.

Warum ist die Angabe meiner E-Mail Adresse wichtig?

Die Angabe Ihrer persönlichen E-Mail-Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Ihrer Beteiligung auf kostengünstigem Weg zu ermöglichen. Diese Kosteneinsparung kommt der Genossenschaft und damit Ihnen zugute. Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zum Zwecke der Informationsweitergabe und nicht zum Versenden von Werbung genutzt.

Warum erhalte ich keine E-Mails?

Möglicherweise werden die E-Mails von dem genutzten Spamfilter aussortiert und in Spamordner verschoben. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner.

Warum muss ich meine Bankverbindung angeben?

Für die Auszahlung der Ihnen zustehenden Zinsen bzw. Dividende sowie der Auszahlung Ihres Auseinandersetzungsguthabens bei Beendigung Ihrer Mitgliedschaft ist die Angabe einer Bankverbindung bei einem deutschen Kreditinstitut erforderlich.

Was kann ich tun, wenn ich mein Kennwort vergessen habe?

Klicken Sie bitte auf „Login“ und anschließend auf „Kennwort vergessen“. Folgen Sie dann den System-Anweisungen.

Welcher Registrierungstyp bin ich?

Während der Registrierung auf unserem Online-Portal ist die Angabe eines Registrierungstyps notwendig:

  • Wenn Sie eine Privatperson sind, wählen Sie bitte den Registrierungstyp Privatperson (natürliche Person) aus.
  • Wenn Sie ein Unternehmen oder einen Verein vertreten, z.B. als Geschäftsführer, Prokurist oder Vorstand, wählen Sie bitte den Registrierungstyp Juristische Person aus.